Fachliche Qualität

Rechtsgrundlagen werden geprüft, versioniert und sichtbar geändert.

Beträge und Regeln sind nur belastbar, wenn Quelle, Prüfdatum und Auswirkungen auf bestehende Berechnungen nachvollziehbar bleiben.

Kurzantwort

JustizDesk prüft fachliche Inhalte gegen amtliche Primärquellen, dokumentiert den Prüfstand öffentlich und überführt Regeländerungen kontrolliert in neue Tarifversionen. Bereits finalisierte Berechnungen bleiben mit ihrem ursprünglichen Stand erhalten.

01

Prüfung gegen amtliche Primärquellen

JVEG-Regeln werden gegen die aktuelle Fassung bei Gesetze im Internet geprüft. Für eRechnungen werden insbesondere Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums und die jeweils einschlägigen technischen Vorgaben herangezogen.

  • Norm und Absatz eindeutig benennen
  • Betrag, Zeitfenster und Voraussetzungen getrennt prüfen
  • Prüfdatum auf den Fachseiten anzeigen

Quelle: Aktuelle Fassung des JVEG bei Gesetze im Internet

02

Änderungen als neue Tarifversion

Eine fachliche Änderung überschreibt bestehende Berechnungen nicht still. Neue Berechnungen verwenden die freigegebene Tarifversion; finalisierte Anträge behalten ihren gespeicherten Rechen- und Datenstand.

  • Tarifversion an der Berechnung
  • Snapshot bei Finalisierung
  • Begründete manuelle Anpassungen bleiben sichtbar

03

eRechnungsregeln separat prüfen

Rechnungsformat, Pflichtangaben und Übermittlungsweg werden nicht mit dem JVEG-Rechenweg vermischt. JustizDesk prüft die technische eRechnungsgrundlage separat; zusätzliche B2G-Vorgaben des konkreten Gerichts bleiben auftragsbezogen zu beachten.

Quelle: BMF: Fragen und Antworten zur E-Rechnung, Stand März 2026

04

Aktuell verifizierter Prüfpunkt

Der Zuschlag nach § 9 Absatz 6 JVEG beträgt 20 Prozent für notwendige Leistungen zwischen 23 und 6 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen. Er setzt zusätzlich die Feststellung der heranziehenden Stelle voraus. Samstage allein lösen den Zuschlag nach dieser Vorschrift nicht aus.

  • Geprüft am 21. Juli 2026
  • Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 6 JVEG
  • Umsetzung in Fachseite, Rechner und Tariflogik

Quelle: § 9 JVEG in der aktuellen amtlichen Fassung

05

Korrekturen und Hinweise melden

Hinweise auf eine mögliche Abweichung werden gegen die Primärquelle geprüft. Bestätigte Korrekturen werden in Inhalt, Rechner, Tests und – falls erforderlich – einer neuen Tarifversion nachvollziehbar umgesetzt. Hinweise können an hallo@shortaktien.de gesendet werden.

Einordnung

Wichtiger Hinweis

JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zuletzt fachlich überarbeitet: 21. Juli 2026

Verantwortliche Redaktion und Fachprüfung:

Prüfprozess und fachliche Änderungen ansehen

Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet.

Welche Quellen verwendet JustizDesk?

Vorrangig amtliche Primärquellen wie Gesetze im Internet sowie offizielle Veröffentlichungen zu eRechnungen und technischen Vorgaben.

Ändern neue Regeln alte Anträge?

Nein. Finalisierte Anträge und ihre Berechnung bleiben mit dem gespeicherten Tarif- und Datenstand erhalten.

Wie wird eine fachliche Korrektur veröffentlicht?

Der betroffene Inhalt erhält einen neuen Prüfstand. Rechner, Tariflogik und Tests werden gemeinsam geprüft; wesentliche Korrekturen erscheinen im öffentlichen Änderungsprotokoll.

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