Kostenloser Rechnungsrechner
Netto, Umsatzsteuer und Brutto sauber trennen.
Nettobetrag und den für den eigenen Steuerfall geprüften Steuersatz eingeben.
Direkte Antwort
Der Rechner multipliziert den Nettobetrag mit dem gewählten Umsatzsteuersatz und weist Steuer sowie Bruttobetrag getrennt aus. Ob und welcher Steuersatz anzuwenden ist, muss der Rechnungsteller für seinen Steuerfall selbst prüfen.
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Verantwortliche Redaktion: JustizDesk
Häufige Fragen
Entscheidet der Rechner, ob Umsatzsteuer anfällt?
Nein. Der zutreffende Steuerfall muss vor der Berechnung feststehen.
Kann ich mit 0 Prozent rechnen?
Ja. Die Auswahl dient nur der Mathematik und ist keine steuerliche Einordnung.
Werden Netto und Steuer getrennt angezeigt?
Ja. Ergebnis zeigt Nettobetrag, Steuerbetrag und Bruttobetrag.