eRechnung an Gerichte
Gerichtsdolmetscher-Rechnung mit Auftraggeberdaten statt allgemeiner Vorlage.
Gericht, Aktenzeichen, Auftragsreferenzen und Einreichungsweg werden bereits am Auftrag geführt.
Kurzantwort
JustizDesk erstellt die eRechnung an ein Gericht aus den Daten des zugehörigen Auftrags. Gerichtsanschrift, Referenzen, Leistungsdaten, Steuerangaben und Zahlungsinformationen werden in PDF und XML übernommen.
01
Auftraggeber eindeutig zuordnen
Gerichtsstammdaten, Aktenzeichen und weitere Referenzen werden dem zugehörigen Auftrag zugeordnet.
02
Pflichtfelder vor Finalisierung prüfen
Absenderanschrift, Steuerkennung, Bankdaten und Empfängerdaten werden validiert. Fehlende Angaben verhindern den finalen eRechnungsstand.
03
Einreichungsvorgaben separat beachten
Gerichte können unterschiedliche Portale, E-Mail-Wege oder zusätzliche Referenzen verlangen. Diese organisatorischen Anforderungen müssen beim konkreten Auftrag geprüft werden.
Quelle: BMF: Fragen und Antworten zur E-Rechnung, Stand März 2026
Einordnung
Wichtiger Hinweis
JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Zuletzt fachlich überarbeitet: 21. Juli 2026
Verantwortliche Redaktion und Fachprüfung: Alexander Komissarov