eRechnung an Gerichte

Gerichtsdolmetscher-Rechnung mit Auftraggeberdaten statt allgemeiner Vorlage.

Gericht, Aktenzeichen, Auftragsreferenzen und Einreichungsweg werden bereits am Auftrag geführt.

Kurzantwort

JustizDesk erstellt die eRechnung an ein Gericht aus den Daten des zugehörigen Auftrags. Gerichtsanschrift, Referenzen, Leistungsdaten, Steuerangaben und Zahlungsinformationen werden in PDF und XML übernommen.

01

Auftraggeber eindeutig zuordnen

Gerichtsstammdaten, Aktenzeichen und weitere Referenzen werden dem zugehörigen Auftrag zugeordnet.

02

Pflichtfelder vor Finalisierung prüfen

Absenderanschrift, Steuerkennung, Bankdaten und Empfängerdaten werden validiert. Fehlende Angaben verhindern den finalen eRechnungsstand.

03

Einreichungsvorgaben separat beachten

Gerichte können unterschiedliche Portale, E-Mail-Wege oder zusätzliche Referenzen verlangen. Diese organisatorischen Anforderungen müssen beim konkreten Auftrag geprüft werden.

Quelle: BMF: Fragen und Antworten zur E-Rechnung, Stand März 2026

Einordnung

Wichtiger Hinweis

JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zuletzt fachlich überarbeitet: 21. Juli 2026

Verantwortliche Redaktion und Fachprüfung:

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Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet.

Welche Referenzen kann ein Gericht verlangen?

Je nach Auftraggeber können Aktenzeichen, Leitweg-ID oder weitere Bestell- und Lieferantenkennungen erforderlich sein.

Braucht jedes Gericht denselben Übermittlungsweg?

Nein. Einreichungsweg und mögliche Zusatzkennungen können je Stelle variieren.

Kann die Rechnung vor Versand geprüft werden?

Ja. JustizDesk erzeugt zunächst eine Vorschau und finalisiert erst auf ausdrückliche Aktion.

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