Kostenloser JVEG-Rechner
Fahrtkosten, Parken und Tickets getrennt berechnen.
Der Rechner kombiniert Kilometerersatz mit zusätzlich eingegebenen notwendigen Reisekosten.
Direkte Antwort
Für Dolmetscher nennt § 5 Abs. 2 JVEG bei Nutzung eines eigenen oder unentgeltlich überlassenen Kraftfahrzeugs 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer. Notwendige Parkkosten und Kosten öffentlicher Verkehrsmittel werden getrennt ergänzt.
Jetzt berechnen
Vom Einzelwert zum vollständigen Auftrag
Kostenloser Rechner beantwortet eine konkrete Rechenfrage. JustizDesk verbindet Ergebnis mit Gericht, Aktenzeichen, Termin, Nachweisen, Vergütungsantrag, eRechnung und Zahlung.
14 Tage kostenlos testenQuellen
Verantwortliche Redaktion: JustizDesk
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kilometersatz nach JVEG?
Für Dolmetscher nennt § 5 Abs. 2 derzeit 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer bei den dort beschriebenen Fahrzeugen.
Kann ich Parkkosten ergänzen?
Ja. Notwendige Parkkosten können getrennt eingegeben und sollten mit Beleg dokumentiert werden.
Ersetzt das Ergebnis den Vergütungsantrag?
Nein. Der Rechner liefert eine Orientierung; Auftrag, Strecke, Nachweise und weitere Vergütungspositionen fehlen noch.