Kostenloser JVEG-Rechner

JVEG-Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt berechnen.

Hin- und Rückfahrt, Kilometer, Parkkosten und öffentliche Verkehrsmittel für einen Gerichtsauftrag getrennt erfassen und orientierend berechnen.

Direkte Antwort

Für Dolmetscher nennt § 5 Abs. 2 JVEG bei Nutzung eines eigenen oder unentgeltlich überlassenen Kraftfahrzeugs 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer. Notwendige Parkkosten und Kosten öffentlicher Verkehrsmittel werden getrennt ergänzt.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kilometersatz nach JVEG?

Für Dolmetscher nennt § 5 Abs. 2 derzeit 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer bei den dort beschriebenen Fahrzeugen.

Kann ich Parkkosten ergänzen?

Ja. Notwendige Parkkosten können getrennt eingegeben und sollten mit Beleg dokumentiert werden.

Kann ich Hin- und Rückfahrt getrennt berechnen?

Ja. Tragen Sie die tatsächlich gefahrenen Kilometer der Hin- und Rückfahrt als Gesamtstrecke ein und ergänzen Sie Park- oder Ticketkosten separat.

Ersetzt das Ergebnis den Vergütungsantrag?

Nein. Der Rechner liefert eine Orientierung; Auftrag, Strecke, Nachweise und weitere Vergütungspositionen fehlen noch.

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