Kostenloser JVEG-Rechner
JVEG-Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt berechnen.
Hin- und Rückfahrt, Kilometer, Parkkosten und öffentliche Verkehrsmittel für einen Gerichtsauftrag getrennt erfassen und orientierend berechnen.
Direkte Antwort
Für Dolmetscher nennt § 5 Abs. 2 JVEG bei Nutzung eines eigenen oder unentgeltlich überlassenen Kraftfahrzeugs 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer. Notwendige Parkkosten und Kosten öffentlicher Verkehrsmittel werden getrennt ergänzt.
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Verantwortliche Redaktion: JustizDesk
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kilometersatz nach JVEG?
Für Dolmetscher nennt § 5 Abs. 2 derzeit 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer bei den dort beschriebenen Fahrzeugen.
Kann ich Parkkosten ergänzen?
Ja. Notwendige Parkkosten können getrennt eingegeben und sollten mit Beleg dokumentiert werden.
Kann ich Hin- und Rückfahrt getrennt berechnen?
Ja. Tragen Sie die tatsächlich gefahrenen Kilometer der Hin- und Rückfahrt als Gesamtstrecke ein und ergänzen Sie Park- oder Ticketkosten separat.
Ersetzt das Ergebnis den Vergütungsantrag?
Nein. Der Rechner liefert eine Orientierung; Auftrag, Strecke, Nachweise und weitere Vergütungspositionen fehlen noch.