JVEG-Berechnung
Berechnungspositionen erklären statt nur eine Summe anzeigen.
Erfasste Leistungen fließen in einen prüfbaren Rechenweg mit Tarifstand und Rundungslogik.
Kurzantwort
JustizDesk berechnet JVEG-Vergütungen aus den Daten des konkreten Auftrags und zeigt, welche Zeiten, Strecken, Auslagen, Zuschläge und Anpassungen in den Betrag eingeflossen sind.
Produkt im Einsatz
JVEG-Berechnung für den vollständigen Gerichtsauftrag
Für selbstständige Gerichtsdolmetscher, Übersetzer und kleine Dolmetschbüros: Daten einmal am Auftrag erfassen und bis zu Vergütungsantrag, eRechnung und Zahlung weiterverwenden.
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- Dauerhaft kostenlos mit bis zu drei finalen Anträgen pro Monat
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01
Leistungen aus der Auftragsakte übernehmen
Dolmetschzeit, notwendige Reise- und Wartezeit, Fahrtstrecken und Auslagen werden nicht erneut abgetippt.
- Zeitabschnitte
- Reise und Kilometer
- Belege und Auslagen
02
Tarifstand und Rundung sichern
Jede Berechnung verweist auf ihre Tarifversion. So verändern spätere Tarifanpassungen bestehende Berechnungsstände nicht unbemerkt.
03
Sonderfälle dokumentieren
Nacht- und Feiertagszuschläge, Ausfallentschädigung sowie manuelle Korrekturen werden mit ihrer Begründung ausgewiesen.
Einordnung
Wichtiger Hinweis
JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Veröffentlicht: 21. Juli 2026
Zuletzt fachlich überarbeitet: 21. Juli 2026
Verantwortliche Redaktion: Alexander Komissarov
Häufige Fragen
Kurz und klar beantwortet.
Berechnet JustizDesk Warte- und Reisezeit?
Erfasste notwendige Reise- und Wartezeiten können in die JVEG-Berechnung übernommen werden.
Ist Ausfallentschädigung abbildbar?
Ja. Ein aufgehobener Termin kann mit den dafür erforderlichen Angaben als Ausfallfall berechnet werden.
Bleibt der verwendete Tarif nachvollziehbar?
Ja. Der Tarifstand wird an der Berechnung gespeichert.
Bereit für einen durchgängigen Ablauf?
Starten Sie mit Ihrem nächsten Gerichtstermin.
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