JVEG-Berechnung

Berechnungspositionen erklären statt nur eine Summe anzeigen.

Erfasste Leistungen fließen in einen prüfbaren Rechenweg mit Tarifstand und Rundungslogik.

Kurzantwort

JustizDesk berechnet JVEG-Vergütungen aus den Daten des konkreten Auftrags und zeigt, welche Zeiten, Strecken, Auslagen, Zuschläge und Anpassungen in den Betrag eingeflossen sind.

01

Leistungen aus der Auftragsakte übernehmen

Dolmetschzeit, notwendige Reise- und Wartezeit, Fahrtstrecken und Auslagen werden nicht erneut abgetippt.

  • Zeitabschnitte
  • Reise und Kilometer
  • Belege und Auslagen

02

Tarifstand und Rundung sichern

Jede Berechnung verweist auf ihre Tarifversion. So verändern spätere Tarifanpassungen bestehende Berechnungsstände nicht unbemerkt.

03

Sonderfälle dokumentieren

Nacht- und Feiertagszuschläge, Ausfallentschädigung sowie manuelle Korrekturen werden mit ihrer Begründung ausgewiesen.

Quelle: Aktuelle Fassung des JVEG bei Gesetze im Internet

Einordnung

Wichtiger Hinweis

JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zuletzt fachlich überarbeitet: 21. Juli 2026

Verantwortliche Redaktion und Fachprüfung:

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Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet.

Berechnet JustizDesk Warte- und Reisezeit?

Erfasste notwendige Reise- und Wartezeiten können in die JVEG-Berechnung übernommen werden.

Ist Ausfallentschädigung abbildbar?

Ja. Ein aufgehobener Termin kann mit den dafür erforderlichen Angaben als Ausfallfall berechnet werden.

Bleibt der verwendete Tarif nachvollziehbar?

Ja. Der Tarifstand wird an der Berechnung gespeichert.

Bereit für einen durchgängigen Ablauf?

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