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Übersetzerhonorar je angefangene 55 Anschläge berechnen.
Anschläge der maßgeblichen Sprache und zutreffende Textkategorie auswählen.
Direkte Antwort
§ 11 JVEG vergütet jeweils angefangene 55 Anschläge. Der aktuelle Satz beträgt 1,95 Euro bei editierbarer Vorlage und 2,15 Euro bei nicht editierbarer Vorlage; bei besonderer Erschwernis gelten 2,15 beziehungsweise 2,30 Euro. Das Mindesthonorar je Auftrag beträgt 20 Euro.
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Verantwortliche Redaktion: JustizDesk
Häufige Fragen
Wie viele Anschläge bilden eine Einheit?
Jede angefangene Einheit umfasst 55 Anschläge.
Welche Sprache wird gezählt?
Grundsätzlich ist der Text in der Zielsprache maßgeblich; § 11 Abs. 2 enthält eine Ausnahme für bestimmte Schriftsysteme.
Gibt es ein Mindesthonorar?
Ja. Für eine oder mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags beträgt es mindestens 20 Euro.