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Übersetzerhonorar je angefangene 55 Anschläge berechnen.

Anschläge der maßgeblichen Sprache und zutreffende Textkategorie auswählen.

Direkte Antwort

§ 11 JVEG vergütet jeweils angefangene 55 Anschläge. Der aktuelle Satz beträgt 1,95 Euro bei editierbarer Vorlage und 2,15 Euro bei nicht editierbarer Vorlage; bei besonderer Erschwernis gelten 2,15 beziehungsweise 2,30 Euro. Das Mindesthonorar je Auftrag beträgt 20 Euro.

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Häufige Fragen

Wie viele Anschläge bilden eine Einheit?

Jede angefangene Einheit umfasst 55 Anschläge.

Welche Sprache wird gezählt?

Grundsätzlich ist der Text in der Zielsprache maßgeblich; § 11 Abs. 2 enthält eine Ausnahme für bestimmte Schriftsysteme.

Gibt es ein Mindesthonorar?

Ja. Für eine oder mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags beträgt es mindestens 20 Euro.

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