GoBD-nahe Archivierungslogik

Nachvollziehbare Dokumentstände statt stiller Überschreibung.

JustizDesk verbindet Finalisierung, Versionierung, Prüfsummen, Ereignisprotokoll und Export zu einer GoBD-nahen Archivierungslogik für gerichtliche Aufträge.

Kurzantwort

Finalisierte Vergütungsanträge werden mit ihrem Datenstand eingefroren, erhalten eine SHA-256-Prüfsumme und bleiben mit Statusereignissen verbunden. Hochgeladene Aktenstücke werden versioniert; als archiviert markierte Dokumente können über die Dokumentenverwaltung nicht mehr gelöscht werden.

01

Finalisierte Rechnungsstände bleiben reproduzierbar

Bei der Finalisierung speichert JustizDesk einen Snapshot der Rechnungs-, Empfänger-, Auftrags- und Berechnungsdaten. Das erzeugte ZUGFeRD-PDF enthält den strukturierten Rechnungsdatensatz; PDF und XML erhalten Prüfsummen. Ein finalisierter Antrag kann nicht wieder als Entwurf überschrieben werden.

  • Fortlaufende Antragsnummer
  • Finalisierungszeitpunkt und Status
  • Snapshot von Rechnung und Berechnung
  • SHA-256 für PDF und Rechnungs-XML

02

Aktenstücke werden versioniert und archiviert

Uploads erhalten einen eigenen Objektschlüssel, Dokumentdatum, Typ, Beschreibung, Dateigröße, Version und SHA-256-Prüfsumme. Eine neue Version ersetzt die vorherige Datei nicht. Nach bewusster Archivierung sperrt JustizDesk die Löschung über die Dokumentenverwaltung.

  • Private, auftragsbezogene Ablage
  • Neue Datei je Version
  • Archivierungszeitpunkt
  • Löschsperre für archivierte Dokumente

03

Prüfbarkeit und Datenexport

Statusänderungen und wesentliche Aktionen werden protokolliert. Der ZIP-Auftragsexport enthält ein maschinenlesbares JSON-Manifest, die finale Rechnung, Aktenstücke und Belege. Das Manifest führt Dokumentversionen, Prüfsummen und Archivierungszeitpunkte auf.

  • Audit- und Statusereignisse
  • ZIP-Export je Auftrag
  • JSON-Manifest mit Metadaten
  • Originaldateien und finale Rechnung

04

Was „GoBD-nah“ ausdrücklich bedeutet

JustizDesk stellt technische und organisatorische Bausteine bereit, ist aber keine behördliche Zertifizierung und garantiert nicht allein die GoBD-Konformität eines Betriebs. Nutzer bleiben für vollständige Erfassung, gesetzliche Aufbewahrungsfristen, Zugriffsrechte, regelmäßige Exporte und ihre individuelle Verfahrensdokumentation verantwortlich.

Quelle: Aktuelle GoBD-Änderung des Bundesfinanzministeriums vom 14. Juli 2025

Einordnung

Wichtiger Hinweis

JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zuletzt fachlich überarbeitet: 21. Juli 2026

Verantwortliche Redaktion und Fachprüfung:

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Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet.

Ist JustizDesk GoBD-zertifiziert?

Nein. Eine allgemeine behördliche GoBD-Zertifizierung wird nicht behauptet. JustizDesk unterstützt eine GoBD-nahe Arbeitsweise mit unveränderbaren Finalständen, Versionen, Prüfsummen, Protokollen und Exporten.

Können finalisierte Rechnungen nachträglich geändert werden?

Nein. Finalisierte Vergütungsanträge können nicht wieder als Entwurf bearbeitet werden. Eine Korrektur muss als neuer nachvollziehbarer Vorgang erfolgen.

Was passiert mit archivierten Aktenstücken?

Sie bleiben lesbar und exportierbar, können über die Dokumentenverwaltung aber nicht mehr gelöscht werden.

Ersetzt die Software eine Verfahrensdokumentation?

Nein. Betriebliche Abläufe, Verantwortlichkeiten, Aufbewahrungsregeln und Kontrollen müssen Nutzer passend zu ihrem Betrieb dokumentieren.

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