GoBD-nahe Archivierungslogik
Nachvollziehbare Dokumentstände statt stiller Überschreibung.
JustizDesk verbindet Finalisierung, Versionierung, Prüfsummen, Ereignisprotokoll und Export zu einer GoBD-nahen Archivierungslogik für gerichtliche Aufträge.
Kurzantwort
Finalisierte Vergütungsanträge werden mit ihrem Datenstand eingefroren, erhalten eine SHA-256-Prüfsumme und bleiben mit Statusereignissen verbunden. Hochgeladene Aktenstücke werden versioniert; als archiviert markierte Dokumente können über die Dokumentenverwaltung nicht mehr gelöscht werden.
01
Finalisierte Rechnungsstände bleiben reproduzierbar
Bei der Finalisierung speichert JustizDesk einen Snapshot der Rechnungs-, Empfänger-, Auftrags- und Berechnungsdaten. Das erzeugte ZUGFeRD-PDF enthält den strukturierten Rechnungsdatensatz; PDF und XML erhalten Prüfsummen. Ein finalisierter Antrag kann nicht wieder als Entwurf überschrieben werden.
- Fortlaufende Antragsnummer
- Finalisierungszeitpunkt und Status
- Snapshot von Rechnung und Berechnung
- SHA-256 für PDF und Rechnungs-XML
02
Aktenstücke werden versioniert und archiviert
Uploads erhalten einen eigenen Objektschlüssel, Dokumentdatum, Typ, Beschreibung, Dateigröße, Version und SHA-256-Prüfsumme. Eine neue Version ersetzt die vorherige Datei nicht. Nach bewusster Archivierung sperrt JustizDesk die Löschung über die Dokumentenverwaltung.
- Private, auftragsbezogene Ablage
- Neue Datei je Version
- Archivierungszeitpunkt
- Löschsperre für archivierte Dokumente
03
Prüfbarkeit und Datenexport
Statusänderungen und wesentliche Aktionen werden protokolliert. Der ZIP-Auftragsexport enthält ein maschinenlesbares JSON-Manifest, die finale Rechnung, Aktenstücke und Belege. Das Manifest führt Dokumentversionen, Prüfsummen und Archivierungszeitpunkte auf.
- Audit- und Statusereignisse
- ZIP-Export je Auftrag
- JSON-Manifest mit Metadaten
- Originaldateien und finale Rechnung
04
Was „GoBD-nah“ ausdrücklich bedeutet
JustizDesk stellt technische und organisatorische Bausteine bereit, ist aber keine behördliche Zertifizierung und garantiert nicht allein die GoBD-Konformität eines Betriebs. Nutzer bleiben für vollständige Erfassung, gesetzliche Aufbewahrungsfristen, Zugriffsrechte, regelmäßige Exporte und ihre individuelle Verfahrensdokumentation verantwortlich.
Quelle: Aktuelle GoBD-Änderung des Bundesfinanzministeriums vom 14. Juli 2025
Einordnung
Wichtiger Hinweis
JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Zuletzt fachlich überarbeitet: 21. Juli 2026
Verantwortliche Redaktion und Fachprüfung: Alexander Komissarov