JVEG-Wissen
Nacht- und Feiertagszuschlag setzt mehr als eine passende Uhrzeit voraus.
§ 9 Absatz 6 JVEG sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung um 20 Prozent vor.
Kurzantwort
Der Zuschlag beträgt 20 Prozent, wenn die Leistung zwischen 23 und 6 Uhr oder an Sonn- beziehungsweise Feiertagen erbracht wird und die heranziehende Stelle feststellt, dass die Leistung zu dieser Zeit notwendig ist.
01
Zeitfenster und Kalendertag prüfen
Maßgeblich sind 23 bis 6 Uhr sowie Sonn- und Feiertage. Ein Samstag allein ist in § 9 Absatz 6 nicht als Zuschlagsgrund genannt. Beginn und Ende müssen den betroffenen Zeitraum eindeutig erkennen lassen.
02
Notwendigkeitsfeststellung beachten
Die Uhrzeit allein genügt nicht: Das Gesetz verlangt zusätzlich die Feststellung der heranziehenden Stelle.
03
Zuschlag in der Berechnung erklären
JustizDesk weist Rechtsgrundlage, Zuschlagszeit und Betrag getrennt vom Grundhonorar aus. Der fachliche Prüfstand und spätere Änderungen sind öffentlich dokumentiert.
Faktencheck und Praxis
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag konkret geprüft
- Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 6 JVEG für notwendige Leistungen zwischen 23 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
- Stand
- 21. Juli 2026 · Deutschland
- Anwendungsbereich
- Zuschlagsfähige Dolmetscherleistungen im gesetzlichen Zeitfenster oder an Sonn- und Feiertagen.
- Ausnahmen und Grenzen
- Samstage allein lösen keinen Zuschlag aus. Zusätzlich ist die Feststellung der heranziehenden Stelle erforderlich.
Praxisbeispiel
Zwei zuschlagsfähige Stunden ergeben zunächst 186 €. Bei festgestellter Notwendigkeit zur gesetzlichen Zuschlagszeit kommen 20 %, also 37,20 €, hinzu.
Fehler beim Zuschlagszeitraum
- Das frühere Zeitfenster statt 23 bis 6 Uhr verwenden
- Samstage ohne Sonn- oder Feiertag automatisch bezuschlagen
- Feststellung der heranziehenden Stelle nicht dokumentieren
Vom Leistungszeitraum zum Zuschlag
- 1Tatsächlichen Leistungszeitraum minutengenau erfassen.
- 2Nacht-, Sonn- oder Feiertagsanteil getrennt bestimmen.
- 3Feststellung der heranziehenden Stelle dokumentieren.
- 4Zuschlag mit Rechtsgrundlage in der Berechnung ausweisen.
Einordnung
Wichtiger Hinweis
JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Zuletzt fachlich überarbeitet: 21. Juli 2026
Verantwortliche Redaktion und Fachprüfung: Alexander Komissarov