JVEG & Steuerdaten

Steuerdaten müssen zur eigenen steuerlichen Situation passen.

JustizDesk kann Umsatzsteuer berechnen und Steuerkennungen validieren, entscheidet aber nicht über die persönliche Steuerpflicht.

Kurzantwort

Ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer auszuweisen ist, hängt von der steuerlichen Situation des Rechnungstellers ab. In JustizDesk werden Steuerart, Steuerkennung und berechnete Beträge konsistent in PDF und strukturierten Rechnungsdaten verwendet.

01

Steuerkennung zentral pflegen

Je nach Konfiguration wird eine deutsche Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer validiert und in die Rechnungsdaten übernommen.

02

Nettobetrag, Steuer und Brutto trennen

Berechnung und Rechnung zeigen die Bestandteile getrennt. PDF und XML greifen auf denselben finalisierten Stand zu.

03

Steuerfall selbst prüfen

Kleinunternehmerregelung, Steuerbefreiungen oder besondere Fälle gehören in steuerliche Beratung und werden nicht automatisch entschieden.

Faktencheck und Praxis

Netto, Steuer und Gesamtbetrag konsistent ausweisen

Rechtsgrundlage
JVEG für Vergütung; ergänzend Umsatzsteuer- und Rechnungsrecht für den individuellen Steuerfall.
Stand
21. Juli 2026 · Deutschland
Anwendungsbereich
Rechnerischer Ausweis von Nettobetrag, anwendbarem Steuersatz und Steuerbetrag im Vergütungsantrag und in der eRechnung.
Ausnahmen und Grenzen
Ob und mit welchem Satz Umsatzsteuer anfällt, richtet sich nach der individuellen steuerlichen Situation und wird nicht durch das JVEG allein bestimmt.

Praxisbeispiel

Bei 186 € Nettobetrag und anwendbaren 19 % Umsatzsteuer werden 35,34 € Steuer und 221,34 € Gesamtbetrag ausgewiesen. Ob Umsatzsteuer anfällt, entscheidet die individuelle steuerliche Situation.

Fehler bei Steuerstatus und Rechnungsdaten

  • Kleinunternehmerstatus und Regelbesteuerung vermischen
  • Steuerbetrag nur im sichtbaren PDF, nicht aber strukturiert ausweisen
  • Individuelle Steuerpflicht aus einer allgemeinen Beispielrechnung ableiten

Vom Steuerstatus zur finalen eRechnung

  1. 1Steuerstatus in den Rechnungseinstellungen festlegen.
  2. 2Nettovergütung aus dem JVEG-Rechenweg übernehmen.
  3. 3Steuersatz und Steuerbetrag in PDF und XML abgleichen.
  4. 4Finalisierten Steuerstand unverändert archivieren.

Einordnung

Wichtiger Hinweis

JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zuletzt fachlich überarbeitet: 21. Juli 2026

Verantwortliche Redaktion und Fachprüfung:

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Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet.

Kann ich eine USt-IdNr. verwenden?

Ja. Deutsche USt-IdNr. werden im Format DE plus neun Ziffern validiert.

Kann ich stattdessen eine Steuernummer hinterlegen?

Ja. JustizDesk unterstützt eine deutsche Steuernummer mit 10 bis 13 Ziffern.

Entscheidet JustizDesk über meine Umsatzsteuerpflicht?

Nein. Die steuerliche Einordnung muss der Nutzer selbst oder mit steuerlicher Beratung vornehmen.

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