JVEG & Steuerdaten
Steuerdaten müssen zur eigenen steuerlichen Situation passen.
JustizDesk kann Umsatzsteuer berechnen und Steuerkennungen validieren, entscheidet aber nicht über die persönliche Steuerpflicht.
Kurzantwort
Ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer auszuweisen ist, hängt von der steuerlichen Situation des Rechnungstellers ab. In JustizDesk werden Steuerart, Steuerkennung und berechnete Beträge konsistent in PDF und strukturierten Rechnungsdaten verwendet.
01
Steuerkennung zentral pflegen
Je nach Konfiguration wird eine deutsche Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer validiert und in die Rechnungsdaten übernommen.
02
Nettobetrag, Steuer und Brutto trennen
Berechnung und Rechnung zeigen die Bestandteile getrennt. PDF und XML greifen auf denselben finalisierten Stand zu.
03
Steuerfall selbst prüfen
Kleinunternehmerregelung, Steuerbefreiungen oder besondere Fälle gehören in steuerliche Beratung und werden nicht automatisch entschieden.
Faktencheck und Praxis
Netto, Steuer und Gesamtbetrag konsistent ausweisen
- Rechtsgrundlage
- JVEG für Vergütung; ergänzend Umsatzsteuer- und Rechnungsrecht für den individuellen Steuerfall.
- Stand
- 21. Juli 2026 · Deutschland
- Anwendungsbereich
- Rechnerischer Ausweis von Nettobetrag, anwendbarem Steuersatz und Steuerbetrag im Vergütungsantrag und in der eRechnung.
- Ausnahmen und Grenzen
- Ob und mit welchem Satz Umsatzsteuer anfällt, richtet sich nach der individuellen steuerlichen Situation und wird nicht durch das JVEG allein bestimmt.
Praxisbeispiel
Bei 186 € Nettobetrag und anwendbaren 19 % Umsatzsteuer werden 35,34 € Steuer und 221,34 € Gesamtbetrag ausgewiesen. Ob Umsatzsteuer anfällt, entscheidet die individuelle steuerliche Situation.
Fehler bei Steuerstatus und Rechnungsdaten
- Kleinunternehmerstatus und Regelbesteuerung vermischen
- Steuerbetrag nur im sichtbaren PDF, nicht aber strukturiert ausweisen
- Individuelle Steuerpflicht aus einer allgemeinen Beispielrechnung ableiten
Vom Steuerstatus zur finalen eRechnung
- 1Steuerstatus in den Rechnungseinstellungen festlegen.
- 2Nettovergütung aus dem JVEG-Rechenweg übernehmen.
- 3Steuersatz und Steuerbetrag in PDF und XML abgleichen.
- 4Finalisierten Steuerstand unverändert archivieren.
Einordnung
Wichtiger Hinweis
JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Zuletzt fachlich überarbeitet: 21. Juli 2026
Verantwortliche Redaktion und Fachprüfung: Alexander Komissarov