JVEG-Wissen
JVEG-Fahrtkosten brauchen Strecke, Anlass und passende Nachweise.
Für Gerichtsdolmetscher sieht § 5 JVEG bei Nutzung eines eigenen oder unentgeltlich überlassenen Kraftfahrzeugs derzeit 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer vor.
Kurzantwort
Fahrtkosten werden nach Verkehrsmittel unterschiedlich behandelt. Für ein eigenes oder unentgeltlich überlassenes Kraftfahrzeug nennt § 5 Absatz 2 JVEG für Anspruchsberechtigte wie Dolmetscher 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer; regelmäßig anfallende bare Auslagen wie Parkentgelte können hinzukommen.
01
Kilometer nachvollziehbar festhalten
Ausgangspunkt, Ziel, Hin- und Rückweg sowie gefahrene Kilometer sollten dem konkreten Auftrag zugeordnet sein.
02
Öffentliche Verkehrsmittel und Parken
Tickets und Parkbelege werden als eigene Auslage dokumentiert. So bleibt ihre Zuordnung zur Reise erhalten.
03
Reisezeit nicht mit Fahrtkosten verwechseln
Kilometerersatz betrifft Fahrzeugkosten. Der zeitliche Aufwand wird getrennt als notwendige Reisezeit betrachtet.
Faktencheck und Praxis
Kilometer, Parken und Tickets sauber trennen
- Rechtsgrundlage
- § 5 JVEG für Fahrtkosten und weitere notwendige Reisekosten.
- Stand
- 21. Juli 2026 · Deutschland
- Anwendungsbereich
- Notwendige Hin- und Rückfahrt zum gerichtlichen Auftrag mit eigenem Fahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Ausnahmen und Grenzen
- Kilometerersatz, Tickets, Parken und Reisezeit sind unterschiedliche Positionen; Notwendigkeit und Belege bleiben auftragsbezogen.
Praxisbeispiel
Bei 40 gefahrenen Kilometern mit eigenem Fahrzeug ergeben 0,42 € je Kilometer 16,80 €. Ein notwendiges Parkentgelt wird getrennt und mit Beleg dokumentiert.
Fehler bei Fahrtkosten und Belegen
- Hin- und Rückweg miteinander verwechseln oder Kilometer doppelt ansetzen
- Park- und Ticketkosten ohne Beleg dem Kilometerbetrag zuschlagen
- Verkehrsmittel und Notwendigkeit der Fahrt nicht am Auftrag festhalten
Von der Strecke zur Fahrtkostenposition
- 1Verkehrsmittel sowie Hin- und Rückweg am Auftrag anlegen.
- 2Kilometer, Tickets und Parkauslagen getrennt erfassen.
- 3Plausibilität und Belege vor der Berechnung prüfen.
- 4Fahrtpositionen in Antrag und Export übernehmen.
Einordnung
Wichtiger Hinweis
JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Zuletzt fachlich überarbeitet: 21. Juli 2026
Verantwortliche Redaktion und Fachprüfung: Alexander Komissarov