JVEG-Wissen
Wartezeit gehört in die Zeitleiste des Gerichtsauftrags.
§ 8 Absatz 2 JVEG bezieht notwendige Reise- und Wartezeiten in die erforderliche Zeit ein.
Kurzantwort
Notwendige Wartezeiten können Teil des zeitbezogenen Honorars sein. Für eine nachvollziehbare Abrechnung sollten Beginn, Ende, Anlass und Abgrenzung zu Dolmetsch- sowie Reisezeit dokumentiert werden.
01
Notwendigkeit und Zeitraum festhalten
Eine bloße Gesamtdauer ist weniger aussagekräftig als ein eigener Zeitabschnitt mit Beginn, Ende und Bezug zum Termin.
02
Überschneidungen vermeiden
Wartezeit darf nicht gleichzeitig als Dolmetsch- oder Reisezeit doppelt erfasst werden. Plausibilitätsprüfungen helfen bei der Kontrolle.
03
Rundung im Gesamtzeitansatz
Die gesetzliche Rundungsregel bezieht sich auf den zeitbezogenen Honoraransatz. JustizDesk weist die angewandte Rundung in der Berechnung aus.
Faktencheck und Praxis
Notwendige Wartezeit ohne Doppelbuchung erfassen
- Rechtsgrundlage
- § 8 Abs. 2 JVEG für erforderliche Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeit.
- Stand
- 21. Juli 2026 · Deutschland
- Anwendungsbereich
- Erforderliche Zeitabschnitte zwischen Reise, Ankunft, Verhandlungsbeginn und Ende der gerichtlichen Heranziehung.
- Ausnahmen und Grenzen
- Nicht notwendige Unterbrechungen sind nicht automatisch vergütet; überschneidende Zeitarten dürfen nicht doppelt angesetzt werden.
Praxisbeispiel
Zwischen Ankunft am Gericht und Beginn der Verhandlung liegen 35 notwendige Warteminuten. Sie werden als eigener Abschnitt erfasst und nicht gleichzeitig als Reise- oder Dolmetschzeit gebucht.
Fehler bei Reise- und Warteabschnitten
- Wartezeit gleichzeitig als Reise- oder Dolmetschzeit erfassen
- Beginn und Ende nur nachträglich schätzen
- Nicht erforderliche Unterbrechungen ungeprüft in die vergütete Zeit übernehmen
Von der Ankunft zur vollständigen Zeitleiste
- 1Ankunft, Sitzungsbeginn und Sitzungsende zeitnah festhalten.
- 2Reise-, Warte- und Dolmetschabschnitte überschneidungsfrei trennen.
- 3Erforderlichkeit und Rundung im Rechenweg prüfen.
- 4Zeitaufstellung mit dem Antrag finalisieren.
Einordnung
Wichtiger Hinweis
JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Zuletzt fachlich überarbeitet: 21. Juli 2026
Verantwortliche Redaktion und Fachprüfung: Alexander Komissarov