JVEG-Wissen

Wartezeit gehört in die Zeitleiste des Gerichtsauftrags.

§ 8 Absatz 2 JVEG bezieht notwendige Reise- und Wartezeiten in die erforderliche Zeit ein.

Kurzantwort

Notwendige Wartezeiten können Teil des zeitbezogenen Honorars sein. Für eine nachvollziehbare Abrechnung sollten Beginn, Ende, Anlass und Abgrenzung zu Dolmetsch- sowie Reisezeit dokumentiert werden.

01

Notwendigkeit und Zeitraum festhalten

Eine bloße Gesamtdauer ist weniger aussagekräftig als ein eigener Zeitabschnitt mit Beginn, Ende und Bezug zum Termin.

Quelle: Aktuelle Fassung des JVEG bei Gesetze im Internet

02

Überschneidungen vermeiden

Wartezeit darf nicht gleichzeitig als Dolmetsch- oder Reisezeit doppelt erfasst werden. Plausibilitätsprüfungen helfen bei der Kontrolle.

03

Rundung im Gesamtzeitansatz

Die gesetzliche Rundungsregel bezieht sich auf den zeitbezogenen Honoraransatz. JustizDesk weist die angewandte Rundung in der Berechnung aus.

Faktencheck und Praxis

Notwendige Wartezeit ohne Doppelbuchung erfassen

Rechtsgrundlage
§ 8 Abs. 2 JVEG für erforderliche Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeit.
Stand
21. Juli 2026 · Deutschland
Anwendungsbereich
Erforderliche Zeitabschnitte zwischen Reise, Ankunft, Verhandlungsbeginn und Ende der gerichtlichen Heranziehung.
Ausnahmen und Grenzen
Nicht notwendige Unterbrechungen sind nicht automatisch vergütet; überschneidende Zeitarten dürfen nicht doppelt angesetzt werden.

Praxisbeispiel

Zwischen Ankunft am Gericht und Beginn der Verhandlung liegen 35 notwendige Warteminuten. Sie werden als eigener Abschnitt erfasst und nicht gleichzeitig als Reise- oder Dolmetschzeit gebucht.

Fehler bei Reise- und Warteabschnitten

  • Wartezeit gleichzeitig als Reise- oder Dolmetschzeit erfassen
  • Beginn und Ende nur nachträglich schätzen
  • Nicht erforderliche Unterbrechungen ungeprüft in die vergütete Zeit übernehmen

Von der Ankunft zur vollständigen Zeitleiste

  1. 1Ankunft, Sitzungsbeginn und Sitzungsende zeitnah festhalten.
  2. 2Reise-, Warte- und Dolmetschabschnitte überschneidungsfrei trennen.
  3. 3Erforderlichkeit und Rundung im Rechenweg prüfen.
  4. 4Zeitaufstellung mit dem Antrag finalisieren.

Einordnung

Wichtiger Hinweis

JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zuletzt fachlich überarbeitet: 21. Juli 2026

Verantwortliche Redaktion und Fachprüfung:

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Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet.

Ist Wartezeit nach JVEG vergütungsfähig?

§ 8 Absatz 2 nennt notwendige Wartezeit als Teil der erforderlichen Zeit. Ob sie im konkreten Fall notwendig war, muss geprüft werden.

Wie dokumentiere ich Wartezeit?

Als eigenen Abschnitt mit Beginn, Ende und kurzem Anlass direkt am Auftrag.

Kann Wartezeit mobil erfasst werden?

Ja. JustizDesk bietet eine für mobile Eingaben geeignete Zeit- und Leistungserfassung.

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