JVEG-Wissen
Kurzfristig aufgehobener Gerichtstermin: Ausfall sauber dokumentieren.
Die Ausfallentschädigung setzt mehrere gesetzliche Bedingungen und einen versicherten Einkommensverlust voraus.
Kurzantwort
Nach § 9 Absatz 5 JVEG kann bei Terminsaufhebung eine Ausfallentschädigung entstehen, wenn die Aufhebung nicht in der Person des Dolmetschers begründet ist, erst am Terminstag oder an einem der beiden vorhergehenden Tage mitgeteilt wurde und der Einkommensverlust versichert wird. Der Höchstbetrag entspricht dem Honorar für zwei Stunden.
01
Mitteilungszeitpunkt festhalten
Datum und Uhrzeit der Aufhebung sowie der ursprüngliche Termin müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
02
Einkommensverlust beziffern
Das Gesetz verlangt eine Versicherung zur Höhe des erlittenen Einkommensverlusts. Der Betrag wird nicht automatisch pauschal in voller Höhe angesetzt.
03
Stornierter Auftrag bleibt abrechenbar
JustizDesk hält stornierte Aufträge deshalb in den aktiven Arbeitslisten, bis Ausfallberechnung und Antrag erledigt sind.
Faktencheck und Praxis
Terminaufhebung und Einkommensverlust nachvollziehen
- Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 5 JVEG für kurzfristig aufgehobene Termine und begrenzte Ausfallentschädigung.
- Stand
- 21. Juli 2026 · Deutschland
- Anwendungsbereich
- Kurzfristig aufgehobene gerichtliche Termine unter den gesetzlichen Voraussetzungen und bei dokumentiertem Einkommensverlust.
- Ausnahmen und Grenzen
- Nicht jede Absage ist entschädigungsfähig; Zeitpunkt, Voraussetzungen und Höchstbetrag müssen gemeinsam erfüllt sein.
Praxisbeispiel
Wird ein Termin rechtzeitig im gesetzlichen Kurzfristfenster aufgehoben und ein Einkommensverlust von 140 € versichert, bleibt dieser Betrag unter dem Höchstwert von zwei Honorarstunden. Alle weiteren Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
Fehler bei der Ausfallentschädigung
- Jede Terminaufhebung automatisch als Ausfall abrechnen
- Zeitpunkt der Absage und versicherten Einkommensverlust nicht dokumentieren
- Gesetzliche Begrenzung auf höchstens zwei Honorarstunden übersehen
Von der Absage zur begründeten Ausfallposition
- 1Terminaufhebung mit Zeitpunkt und Mitteilung sichern.
- 2Voraussetzungen und Einkommensverlust dokumentieren.
- 3Höchstbetrag gegen zwei Honorarstunden prüfen.
- 4Ausfallposition begründet in den Antrag übernehmen.
Einordnung
Wichtiger Hinweis
JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Zuletzt fachlich überarbeitet: 21. Juli 2026
Verantwortliche Redaktion und Fachprüfung: Alexander Komissarov