Ratgeber

JVEG-Fahrtkosten für Dolmetscher richtig dokumentieren

Eine nachvollziehbare Dokumentation der JVEG-Fahrtkosten braucht mehr als eine Kilometerzahl. Strecke, Verkehrsmittel, Reiseabschnitte, Parkkosten, Tickets und Nachweise müssen zum Gerichtstermin passen.

Kurzantwort

Für die spätere JVEG-Berechnung sollten Fahrtstrecke, Reisebeginn und -ende, Verkehrsmittel, Wartezeiten sowie weitere Auslagen direkt dem konkreten Auftrag zugeordnet werden.

01

Rechtsgrundlage für JVEG-Fahrtkosten

§ 5 JVEG unterscheidet Fahrtkosten nach verwendetem Verkehrsmittel. Für Dolmetscher nennt Absatz 2 beim eigenen oder unentgeltlich überlassenen Kraftfahrzeug derzeit 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer.

Quelle: § 5 JVEG – Fahrtkostenersatz

02

Kilometer und Reiseabschnitte dokumentieren

Hin- und Rückweg, Umstiege oder unterschiedliche Verkehrsmittel werden als einzelne Reiseabschnitte mit Strecke, Zeitpunkt und Anlass verständlich dokumentiert.

03

Parkkosten, Tickets und Nachweise zuordnen

Parkentgelt, Bahnfahrkarte oder sonstige notwendige Reiseauslage bleibt als eigene Position sichtbar. Ein digitaler Beleg wird direkt mit Auftrag und Ausgabe verbunden.

Einordnung

Wichtiger Hinweis

JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Veröffentlicht: 22. Juli 2026

Zuletzt fachlich überarbeitet: 22. Juli 2026

Verantwortliche Redaktion:

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Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet.

Kann ich mehrere Reiseabschnitte erfassen?

Ja. Reiseabschnitte können getrennt dokumentiert und dem gleichen Auftrag zugeordnet werden.

Werden Wartezeiten separat erfasst?

Wartezeiten können als eigener Zeittyp erfasst werden, damit ihre Dauer und spätere Behandlung nachvollziehbar bleiben.

Kann ich Belege hochladen?

Auslagen können mit einem Belegupload dokumentiert und dem Auftrag zugeordnet werden.

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