Ratgeber
JVEG-Fahrtkosten für Dolmetscher richtig dokumentieren
Eine nachvollziehbare Dokumentation der JVEG-Fahrtkosten braucht mehr als eine Kilometerzahl. Strecke, Verkehrsmittel, Reiseabschnitte, Parkkosten, Tickets und Nachweise müssen zum Gerichtstermin passen.
Kurzantwort
Für die spätere JVEG-Berechnung sollten Fahrtstrecke, Reisebeginn und -ende, Verkehrsmittel, Wartezeiten sowie weitere Auslagen direkt dem konkreten Auftrag zugeordnet werden.
01
Rechtsgrundlage für JVEG-Fahrtkosten
§ 5 JVEG unterscheidet Fahrtkosten nach verwendetem Verkehrsmittel. Für Dolmetscher nennt Absatz 2 beim eigenen oder unentgeltlich überlassenen Kraftfahrzeug derzeit 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer.
Quelle: § 5 JVEG – Fahrtkostenersatz
02
Kilometer und Reiseabschnitte dokumentieren
Hin- und Rückweg, Umstiege oder unterschiedliche Verkehrsmittel werden als einzelne Reiseabschnitte mit Strecke, Zeitpunkt und Anlass verständlich dokumentiert.
03
Parkkosten, Tickets und Nachweise zuordnen
Parkentgelt, Bahnfahrkarte oder sonstige notwendige Reiseauslage bleibt als eigene Position sichtbar. Ein digitaler Beleg wird direkt mit Auftrag und Ausgabe verbunden.
Einordnung
Wichtiger Hinweis
JustizDesk unterstützt Erfassung, Berechnung und Dokumentation. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Produktinformationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Veröffentlicht: 22. Juli 2026
Zuletzt fachlich überarbeitet: 22. Juli 2026
Verantwortliche Redaktion: Alexander Komissarov